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Serbien tritt auf 1. Oktober 2010 dem Europäischen Patentübereinkommen bei.

Demnach können nun mit einer europäischen Patentanmeldung die folgenden 38 Mitgliedstaaten abgedeckt werden:

Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Mit Wirkung vom 1. April 2010 hat das Europäische Patentamt verschiedene Erhöhungen der Amtsgebühren vorgenommen.

Zudem traten unter anderem die folgenden Änderungen des Anmeldeverfahrens in Kraft:

Der Anmelder muss nunmehr bereits vor der Aufnahme des Prüfungsverfahrens eine Erwiderung auf sämtliche im erweiterten europäischen Recherchenbescheid erhobenen Beanstandungspunkte einreichen.

Die Einreichung einer Teilungsanmeldung wird nur noch bis spätestens 24 Monate nach dem ersten Prüfbescheid oder der ersten Beanstandung wegen Nicht-Einheitlichkeit möglich sein.

Nach der Überführung einer PCT-Anmeldung in die europäische Phase muss jetzt bereits frühzeitig (innerhalb eines Monats nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung) auf die Beanstandungspunkte reagiert werden, die während der internationalen Phase im schriftlichen Bescheid erhoben wurden.

Auf den 1. Januar 2010 hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum seine Richtlinien in Markensachen aktualisiert.

Ebenfalls auf den 1. Januar 2010 wurde zudem die Gebührenermässigung für die elektronische Einreichung von Markengesuchen aufgehoben.