Die Anzahl der Mitgliedstaaten des "Madrider Systems" zur internationalen Registrierung von Marken nimmt ständig zu:
Nach den kürzlich erfolgten Beitritten der Philippinen, Kolumbiens, Neuseelands und Mexikos wird Indien im Juli 2013 dazu kommen.
Mit Wirkung vom 16. September 2011 trat in den USA ein neues Patentgesetz in Kraft, das eine ganze Reihe von wesentlichen Änderungen gegenüber dem früheren Gesetz beinhaltet. Insbesondere wurde vom Vorrangsprinzip "zuerst erfunden" auf das ausserhalb der USA geltende Prinzip "zuerst angemeldet" übergegangen.
Die neuen Bestimmungen werden stufenweise eingeführt. Eine zweite Staffel von Änderungen trat am 16. September 2012 in Kraft. Seither können US-Patentanmeldungen nicht nur im Namen des Erfinders bzw. der Erfinder eingereicht werden, sondern auch im Namen eines Unternehmens. Diese Änderung wurde nun auch im PCT-Verfahren für internationale Patentanmeldungen implementiert.
Leider gibt es zahlreiche unseriöse Anbieter, die an Marken-, Patent- und Designinhaber offiziell erscheinende Angebote zusenden, die erst auf den zweiten Blick als Offerten für Registereinträge oder für zweifelhafte und überteuerte Dienstleistungen für Verwertungen, Schutzausdehnungen oder Schutzverlängerungen zu erkennen sind.
Diese Angebote haben mit der hoheitlichen Tätigkeit der allein zuständigen Patent- und Markenämter nichts zu tun und zur Zahlung solcher Rechnungen besteht weder eine Verpflichtung noch ergibt sich daraus ein ersichtlicher Nutzen.
Zögern Sie im Zweifelsfall nicht, uns derartige Anschreiben zur Prüfung zukommen zu lassen!